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- DESIGNED TO PERFORM 🎯– DIE GEHEIMZUTATEN FÜR DEINE WEBSITE
von let's get social by fraebitude Eine starke Website ist wie ein unvergessliches Gericht: Sie überzeugt mit den richtigen Zutaten, perfekter Zubereitung und einer Portion Persönlichkeit. Von individuellem Design über intuitive Usability bis hin zu technischer Raffinesse und würzigem Content – wir verraten dir die Geheimzutaten, mit denen dein Webauftritt nicht nur gut aussieht, sondern auch performt. 🚀 Einblick in die moderne Landingpage des 4* Hotels Lohningerhof in M aria Alm – wo klare Linien und beeindruckende Bilder die #LoHoMomente perfekt einfangen! ✨ #GoBigWithLGSBF #DESIGNED TO PERFORM 🎨 Design ist wie die Vorspeise – sie entscheidet, ob man Appetit auf mehr bekommt. 🍽️😉 Ein stimmiges Design ist DER Schlüssel. Von Farben bis Layout: Dein Custom-Made-Design Unikat sollte nicht nur professionell wirken und dich klar von der Konkurrenz abheben, sondern vor allem deine Authentizität und Individualität widerspiegeln. #BeUnique _______ #INTUITIVE NAVIGATION Niemand möchte sich auf einer Website verirren. Eine klare, intuitive Navigation 🗺️ sorgt dafür, dass deine Besucher*innen schnell ans Ziel kommen – ohne Frust, dafür mit Flow. _______ #MOBILE FIRST Ein Gericht muss auch im To-go-Format funktionieren – und schmecken. Im Zeitalter von Smartphones und Tablets führt kein Weg an mobiloptimierten Seiten vorbei. Damit deine Website auch auf kleinen Screens top aussieht und funktioniert, ist Responsive Design ein absolutes Must-have. 📱 _______ #CONTENT IS KING 👑 Guter Content ist mehr als nur Text – er ist Storytelling, SEO-Booster und Vertrauensanker in einem. Der perfekte Mix aus Text, Bild und Video sorgt dafür, dass deine Inhalte wirken, führen und verkaufen. Wie ein Menü, das alle Sinne anspricht. _______ #CALL-TO-ACTION Mach’s deinen Besucher*innen leicht, aktiv zu werden! Klare, originelle CTAs wie „Bereit für ein Website-Makeover?“ helfen, Kontakte zu generieren und den nächsten Step einzuleiten. 📣 _______ #LOADING… Warten ist so 2005. Niemand bleibt auf einer Seite, die ewig lädt. Optimierte Ladezeiten ⏱️ sind das A und O, um Absprünge zu vermeiden – und damit deine Seite mit Speed überzeugt. Denn guter Service kommt ja bekanntlich zügig aus der Küche. 😉 _______ HALLO GOOGLE! Was nützt die schönste Website, wenn sie nicht gefunden wird? Ein Spitzenmenü gehört auf die Karte - und ganz oben in den Suchergebnissen! Wir sorgen mit smarter Suchmaschinenoptimierung (SEO) dafür, dass dein Online-Auftritt sichtbar wird.. 🔍 Unser Fazit: Dine Website - wie ein Gericht, das in Erinnerung bleibt. Du siehst, eine richtig gute Website entsteht nicht über Nacht. Sie ist kein Zufallsprodukt, sie ist wie ein liebevoll zubereitetes Gericht: gut angerichtet, geschmackvoll komponiert und mit dem gewissen Etwas, das im Gedächtnis bleibt. So entsteht ein digitales Erlebnis, das nicht nur überzeugt – sondern begeistert. 🫶✨ Wie das aussehen kann? 👀 Wir zeigen dir, wie Vielfalt funktioniert – hier ein kleiner Vorgeschmack aus unserer Webküche: 4* Hotel Lohningerhof in Maria Alm - cleane Landingpage mit emotionalem Touch und atemberaubender Bildsprache Genusshotel Alte Post **** in Fieberbrunn – Tradition with a Twist Energieautonom GmbH – Deine All-in-One PV-Lösung für Salzburg & Tirol ☀️ _____ Du willst wissen, wie es um deine Website steht? Oder brauchst du frischen Wind für dein Rebranding oder Online-Shop? Let's cook something great together! # GoBigWithLGSBF
- 4 ANSÄTZE, UM EINEN QUALITATIVEN CONTENT-POOL AUFZUBAUEN
von let's get social by fraebitude Ein guter und relevanter Content auf den sozialen Medien ist ein Muss, um sich vom Mitbewerb abzuheben. 🚀 Eine der größten Herausforderungen für Unternehmen besteht darin, kontinuierlich ansprechenden Content in Form von Bild- und Videomaterial für ihre Social-Media-Präsenz zu kreieren und parat zu haben. Um Abhilfe zu schaffen, haben wir smarte und einfache Lösungsansätze zusammengefasst, um Kosten und Nutzen ideal in Relation zu setzen . 🎯 Vorab ist es jedoch wichtig, für sich selbst zu definieren, wo genau die Herausforderungen liegen, um die richtige Kombination für sich zu finden. Wir kreieren mit Leidenschaft hochwertigen Content! Bei der Content-Erstellung geht es darum, Themenbereiche zu erarbeiten, die deine Buyer-Persona interessieren. Keiner kennt die Dienstleistung oder das Produkt und die dahinterstehende Mission/Vision besser als du und deine Mitarbeiter:innen. Genau dieses Wissen gilt es zu nutzen, um deine Brand perfekt in Szene zu setzen und Geschichten zu erzählen. Alles, was du dazu benötigst, ist ein Smartphone, Zeit und ein wenig Kreativität. Fördere Mitarbeiter:innen, die bereits eine Affinität für Foto- und Video-Creation haben. Es gibt unzählige hilfreiche Tutorials zur Content-Erstellung mit dem Smartphone, die sofort umgesetzt werden können. Du kannst auch spezielle Tools für die Inhaltserstellung nutzen und dann heißt es: üben, üben, üben. Guter Video-Content erfordert Zeit und Aufwand (Konzept, Aufnahme, Editing, Musik), also verliere das nicht aus den Augen. Wenn dir die Ideen ausgehen, lass dich von deinen Lieblings-Accounts inspirieren – aber sei keinesfalls eine Copycat! #nogo 📸 USER GENERATED CONTENT Aniimiere Kunden und Gäste zur Content-Erstellung. Schaffe Anreize, damit wertvoller nutzergenerierter Content direkt von deiner Community kreiert wird. Rufe beispielsweise einen Fotocontest aus und küre das beste Bild. So erhältst du nicht nur authentisches Material, sondern auch die beste Werbung, die man sich für sein Unternehmen wünschen kann. #wordofmouthmarketing 🤳PAID CONTENT VON INFLUENCERN | CONTENT-CREATORS Niemand beherrscht es besser, packende Erlebnisse, fesselnde Stories und Emotionen meisterhaft in Bildern und Videos festzuhalten als Influencer und Content Creators. Sie beschäftigen sich rund um die Uhr mit sozialen Medien und wissen genau, was bei der Community ankommt. Zudem besitzen sie in der Regel das beste Equipment und erstklassige Content-Creation Skills. Warum also nicht als Betrieb davon profitieren? Bei Content Creators kannst du Bilderserien und Video-Content in Auftrag geben, um hochwertiges Material für deine eigenen Social-Media-Kanäle zu erhalten. Wir empfehlen, auf Influencer Relations zu setzen, das heißt langfristige und effektivere Kooperationen einzugehen, anstatt nur einmalige Aufträge zu vergeben. So kannst du einen qualitativen und nachhaltigen Content-Pool aufbauen, ohne zeitintensive Onboarding-Prozesse. 🖼️ KOSTENLOSE STOCKBILDER Wir alle benötigen hin und wieder hochwertige Stockbilder. Diese sollten catchy, qualitativ und natürlich kostenfrei sein! Kostenlose Stockbilder können schnell Abhilfe schaffen, sei es für die Website, den Newsletter oder für deinen Social-Media-Content. Sei jedoch sparsam mit deren Verwendung, da sie in der Regel weniger Emotionen transportieren als authentisches, selbst erstelltes Material. Hier sind unsere drei Favoriten für kostenlose Stockbilder: Pexels Pixabay Unsplash Kaum ein Marketing-Thema ist so schnelllebig wie Social Media. Neue Content-Formen, Tools und Features entwickeln sich ständig weiter. Daher musst du stetig dranbleiben, um nicht von der Konkurrenz abgehängt zu werden. ____ Die Content-Erstellung ist ein Prozess. Mit wachsender Sicherheit wird mehr Platz für Kreativität geschaffen. Berücksichtige das Feedback und die Reaktionen deiner Community und lasse es in deine Content-Produktion einfließen. So begeisterst du nicht nur deine Zielgruppe, sondern pushst auch das Wachstum deines Unternehmens. Jetzt viel Spaß bei der Content-Creation! #vonunsfüreuchwithlove ✨ Du brauchst Unterstützung bei der Content-Erstellung? Wir helfen dir gerne! O b Strategie , Fotografie, Videografie , kreative Inhalte oder Social-Media-Management – wir stehen bereit, um deine Brand perfekt in Szene zu setzen. 💡 Schreib uns einfach, wir freuen uns auf dein Projekt! 🚀 #letsgetsocial #don't be shy, come say hi!
- DEINE WEBSITE - MEHR ALS EIN HÜBSCHES GESICHT!
von let's get social by fraebitude Hast du dich schon einmal gefragt, warum eine professionelle Website so wichtig ist? 🤔 Eine Website ist mehr als nur eine digitale Visitenkarte. Sie ist DAS Aushängeschild deines Unternehmens im World Wide Web! 📱 Entdecke unser Webprojekt für das Hotel Alte Post in Fieberbrunn – ein eindrucksvolles Beispiel für unsere kreativen Weblösungen! Warum eine professionelle Website von entscheidender Bedeutung ist und wie sie das Image deines Unternehmens maßgeblich beeinflusst, verraten wir dir heute: FIRST THINGS FIRST Der erste Eindruck zählt! Deine Website ist häufig der erste Kontakt, den potenzielle Kunden mit deinem Unternehmen haben. Eine Website vom Profi präsentiert dich und dein Unternehmen sowie deine Leistungen optimal und hinterlässt einen positiven und einzigartigen Eindruck. 💼 BE AUTHENTIC Deine Website ist ein wesentlicher Teil deiner Marke und sollte deine Werte und Persönlichkeit authentisch widerspiegeln, um Vertrauen zu schaffen. Ein individuelles Design und aussagekräftiger Inhalt helfen dabei, deine Brand zu stärken. 🌟 BONDING Stärke deine Kundenbindung! Ein perfekter Mix aus einzigartigem Design, optimal aufbereiteten Texten und Bildern sowie benutzerfreundlicher Navigation ermöglicht es deinen Kunden, sich auf deiner Website zurechtzufinden und die Informationen zu finden, die sie wirklich benötigen. Das schafft eine positive User Experience und erhöht die Wahrscheinlichkeit auf Wiederholungsbesuche. 🛍️ STAY AHEAD! Sei immer einen Schritt voraus. In der heutigen digitalen Welt ist eine professionelle Website das A und O, um mit der Konkurrenz Schritt zu halten und an der Spitze zu bleiben. Dein einzigartiges Website-Design hebt dich von anderen ab und hilft dir dabei, neue Kunden zu gewinnen. 🚀 Also denk daran: Deine Website ist dein virtuelles Schaufenster - gestalte es ansprechend und professionell! Denn der erste Eindruck zählt! Egal, ob du gerade erst anfängst oder bereits eine bestehende Website optimieren möchtest, wir haben die Tools und das Know-how, um dir zu helfen. Sag einfach Bescheid, und wir zaubern dir eine Website, die deine Marke zum Strahlen bringt! 💻✨ Unsere #WebServices umfassen: Website-Design & Entwicklung Mobile Optimierung für alle Geräte E-Commerce-Lösungen, damit dein Shop rockt SEO-Optimierung für bessere Rankings Content-Erstellung, die deine Besucher begeistert Analyse und Feinabstimmung für maximale Performance #don't be shy, come say hi!
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- Impressum | Let's get social by fraebitude
Klarheit und Transparenz: Unser Impressum liefert alle rechtlichen Informationen über unser Unternehmen. Entdecken Sie erstklassiges Online Marketing! IMPRESSUM Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz , §14 Unternehmensgesetzbuch, Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz, §63 Gewerbeordnung #contact let's get social by fraebitude OG Telefonnr.: +43 681 105 251 88 E-Mail: hello@fraebitude.com Für den Inhalt verantwortlich: Alexandra & Fabian Räbiger #details UID Nr.: ATU 76549503 Firmenbuchnummer: FN 550789 i Firmenbuchgericht: Amtsgericht Salzburg Vertretungsbefugte Gesellschafter: Alexandra Räbiger, Fabian Räbiger #adresse FIRMENANSCHRIFT: Poserweg 1, 5661 Rauris, Austria OFFICE: Seespitzstraße 20, 5700 Zell am See, Austria Mitglied bei: WKO Berufsrecht: Gewerbeordnung: Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Zell am See Verleihungsstaat: Österreich EU-Streitschlichtungsverfahren/ ODR-Verordnung) Gemäß der gesetzlichen ODR- Verordnung über die Online-Streitbeilegung haben Sie als Verbraucher folgende Möglichkeiten: Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr oder Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse einbringen: hello@fraebitude.com Ihr Anliegen wird von uns sehr Ernst genommen, aber wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren von einer offiziellen Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen. Haftungsausschluss für Inhalte dieser Webseite Die Website www.fraebitude.com mit Ihren Inhalten, wird ständig optimiert, um Ihre Bedürfnisse und den Mehrwert zu verbessern. Unser Bemühen ist, diese zu jeder Zeit auf einen korrekten Inhalt und Informationsstand auszurichten. Die Haftung auf einen korrekten Inhalt, Informationsstand und die Website von Dritten können wir nicht übernehmen. Sollten Ihnen problematische oder rechtswidrige Inhalte auffallen, bitten wir Sie, uns umgehend zu kontaktieren, Sie finden die Kontaktdaten im Impressum. Die Haftung für Links auf fraebitude.com Die Website www.fraebitude.com enthält auch Links zu Websites, die von anderen Betreibern, Eigentümer betrieben werden. Wir übernehmen für diese Websites von Dritten keine Haftung (§ 17 ECG). Über die verlinkten Websites von Dritten, haben wir keine Information ob dort Regel bzw. Rechtswidrigkeiten beinhaltet sind. Wenn wir (Wir bitten um Kontaktaufnahme, wenn solche Informationen vorlegen) von derartigen Verstößen erfahren, werden diese Links umgehend entfernt. Hinweis auf Urheberrecht Die Inhalte (alle) der Website www.fraebitude.com (Inhalte: Text, Fotos, Video, Bilder) sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Urheberrecht. Wenn eine unerlaubte Nutzung, wie z.B. teilen, kopieren von Bild, Text, Video Material vorliegt, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Copyright © - Video und Bildnachweise Die Videos, Fotos (Bilder) und Grafiken auf der Website (www.fraebitude.com ) sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Rechte der Bilder liegen bei den folgenden Fotografen und Unternehmen: Bildarchiv Alexandra Räbiger und Fabian Räbiger, let's get social by fraebitude OG, Copyright Free Fotos (Canva | Wix | Unsplash), Gasthof zur Alten Post Eder Johann GmbH & Co KG, Hotel Lohningerhof GmbH & Co KG, Energieautonom GmbH, Hotel Bauer GmbH & Co KG, Tichy Glastechnik GmbH, Baumarkt und Gartencenter Ebster GmbH, Geero GmbH, Verein kommbleib | Arbeiten & Leben im Pinzgau, NANi alpine haircare OG, JOAS Natur Hotel B&B, Rivus GmbH, Landgasthof Stadt Wien GmbH & Co KG, Karl Weber Interior Design & Decoration GmbH, Emma Deluxe Aparthotel, Tourismusverband St. Johann in Salzburg, Tourismusverband Raurisertal.at, Tourismusverband Maishofen.com, markand gmbh, Mooslechner & Partner Sachverständigen GmbH & Co KG, Purora GmbH, Adlerblick Altbausanierung GmbH, Dick Gebäudetechnik Gas-Wasser-Heizungs Ges.m.b.H & Co KG, Evelien Walker, prahlhans. Subpage Audio Marketing: KI-generierte Bilder.
- agb | Let's get social by fraebitude
Hier findest du unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen - für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen #contact let's get social by fraebitude OG Telefonnr.: +43 681 105 251 88 E-Mail: hello@fraebitude.com #details UID Nr.: ATU 76549503 Firmenbuchnummer: FN 550789 i Firmenbuchgericht: Amtsgericht Salzburg Vertretungsbefugte Gesellschafter: Alexandra Räbiger, Fabian Räbiger #adresse FIRMENANSCHRIFT: Poserweg 1, 5661 Rauris, Austria OFFICE: Seespitzstraße 20, 5700 Zell am See, Austria 1. Geltung, Vertragsabschluss 1.1 Die let's get social by fraebitude OG (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. 2. Social Media Kanäle Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist. 3. Konzept- und Ideenschutz Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: 3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde. 3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein. 4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund. 6. Website-Lösungen 6.1 Vollendung und Übergabe Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird das Projekt dem Auftraggeber vor der Fertigstellung als Entwurf zur Begutachtung vorgelegt. Nach dessen Einverständnis und etwaigen Korrekturen wird das Projekt vollendet und dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger oder durch das Hochladen auf einem Webserver übergeben. Nach der Übergabe der Projektdaten an den Auftraggeber ist let's get social by fraebitude OG nicht zur Sicherung der Daten verpflichtet. Bei Aufträgen ohne visuell messbaren Ergebnis (zum Beispiel Suchmaschinen Optimierung, Online Marketing, Public Relations...) wird Ihnen in regelmäßigen Abständen ein Bericht über die Leistungen übermittelt. Im Regelfall wird so ein Bericht gemeinsam mit der monatlichen oder vierteljährlichen Rechnung übermittelt werden. 6.2 Abnahme durch Auftraggeber Nach Vollendung und Übergabe eines Web- oder Designprojektes ist der Auftraggeber zur Abnahme des Projektes verpflichtet, sofern die erbrachte Leistung durch let's get social by fraebitude OG den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Frist für die Abnahme beträgt 7 Tage ab dem Tag der Übergabe. Der Auftraggeber verpflichtet sich das Web- oder Designprojekt zu prüfen und die Funktionen zu testen. Etwaige Mängel sind sofort, spätestens jedoch nach 7 Tage anzuzeigen. let's get social by fraebitude OG wird die Beanstandungen zeitnah korrigieren. Das Web- oder Designprojekt gilt als abgenommen und genehmigt, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tage ab dem Tag der Übergabe keine Mängel anzeigt. Änderungen nach der Abnahme sind kostenpflichtig. Aufträge, die nicht in den Bereich Website Gestaltung, Grafikdesign und Printdesign fallen, sind von der Abnahme durch den Auftraggeber nicht betroffen, da eine solche Abnahme in diesen Fällen mangels visuellem Ergebnis nicht möglich ist. In diesen Fällen wird der Auftraggeber von let's get social by fraebitude OG in geeigneter Weise (Berichte) über die Durchführung der Leistungen informiert. 6.3 Webhosting und Domain Im Bereich Webhosting und Domain tritt let's get social by fraebitude OG als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain kann vom Auftraggeber selber oder nach Bevollmächtigung von let's get social by fraebitude OG im Wege des Providers veranlasst werden. let's get social by fraebitude OG hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininhaber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich. Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Jede Haftung durch let's get social by fraebitude OG ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und Domain direkt über den Hosting Anbieter. Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selber verantwortlich, ausgenommen let's get social by fraebitude OG wird dazu beauftragt. Ein solcher Auftrag wird von let's get social by fraebitude OG gesondert verrechnet. 6.4 Datenschutz Personenbezogene Daten, die im Zuge einer Geschäftsverbindung bekanntgegeben werden, werden von let's get social by fraebitude OG im Rahmen des Geschäftsverhältnisses erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden nur für Zwecke der Leistungserbringung, der Administration und zum Referenzieren verwendet. Dabei werden folgende Daten erhoben: Die Erhebung von den angeführten Daten wird auf ein absolutes Minimum beschränkt. Es werden nur jene Daten erhoben, die für das jeweilige Kontakt-, Geschäfts- oder Vertragsverhältnis unbedingt erforderlich sind. Personalien und Stammdaten (Nachname, Vorname, Adresse, Mail Adresse, Telefonnummer, Kundennummer sowie Sprache und usw.); Bild- und Tondaten; Eine Referenzierung kann sein: Veröffentlichung eines Kundenprojektes auf der Website von let's get social by fraebitude OG 7. Termine 7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. 7.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 7.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 8. Vorzeitige Auflösung 8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; 8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt. 9. Honorar 9.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 250, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. 9.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. 9.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. 9.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. 9.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. 10. Zahlung, Eigentumsvorbehalt 10.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur. 10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 10.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 10.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 10.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). 10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 11. Eigentumsrecht und Urheberrecht 11.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 11.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf. 11.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 11.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. 11.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. 11.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. 12. Kennzeichnung 12.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 12.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). 13. Gewährleistung 13.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 13.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. 13.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 13.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen. 14. Haftung und Produkthaftung 14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 14.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 14.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. 14.4 Anzuwendendes Recht Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand 15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. 15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. 16. Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift auf den Verträge, Angebote, Auftragsbestätigung, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.
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